Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

(AGBs) der Firma Bogo-Fenster

 

1. Anzuwendendes Recht

Es gilt deutsches Recht.

2. Auftragsannahme

Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Angebot des Auftragnehmers ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande.

3. Herstellung:

Für die Herstellung der Ware benötigen wir, nach dem Eingang der ersten vereinbarten Rate, ca. 3 Wochen (für weiße Profile). Für Dekorprofile benötigen wir 1-2 mehr. Anschließend befindet sich das Fenster im Versandprozess (Lager, Verpackung, Versandauftrag, Auslieferung).

4. Lieferung:

Die Lieferzeit beträgt ca. 7 Werktage. Alle unsere Angebote werden sofern nicht anders ausgewählt, ohne Lieferkosten erstellt. Wir liefern selbst innerhalb des deutschen Festlands. Auf Wunsch ist auch eine Lieferung in das europäische Ausland möglich. Wird die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.

5. Versicherung:

Die Ware ist selbstverständlich bis zur Anlieferung versichert. Über die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen hinaus werden keine Garantien hinsichtlich der gelieferten Waren oder Dienstleistungen übernommen.

6. Preise – Zahlungsbedingungen

Preise verstehen sich, ab Herstellungsort, ausschließlich Verpackung. Die Frachtkosten werden, wenn nicht anders vereinbart, separat berechnet. Wenn die Montage mitbestellt wird, sind alle Materialkosten (Montageschaum, Befestigungselemente, usw.) im Montagepreis erhalten.

Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:
1. Rate 60% bei Auftragsbestätigung/ Bestellung (schriftlich oder per e-mail),
2. Rate 40% bei Lieferung (bzw. nach Montage, wenn die vereinbart ist), zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungserstellung.


Bankverbindung:

Boguslaw Wdowiak
IBAN: DE43 5001 0517 5417 3453 40

Bank: ING DiBa

Rechnungsbetrag mit den für Überziehungskredite üblichen Bankzinsen.

Mehrkosten, die durch eine vom Käufer zu vertretende Verzögerung der Auslieferung entstehen, insbesondere Lager- und Versicherungskosten, gehen zu Lasten des Käufers (1% der 2. Rate pro Woche).

Mehrkosten, die durch eine vom Verkäufer zu vertretende Verzögerung der Auslieferung entstehen, insbesondere Lager- und Versicherungskosten, gehen zu Lasten des Verkäufers (1% der 2. Rate pro Woche).

7. Allgemeine Bedingungen für Montagen

Geltung
Die vorstehenden Bedingungen gelten auch, wenn wir neben der Lieferung unserer Vertragsprodukte deren Montage/Einbau vertraglich übernommen haben. Es gelten die nachstehenden ergänzenden Bedingungen.

Leistungszeiten
Die Einhaltung vereinbarter Leistungszeiten zur Aufnahme und Aufrechterhaltung von Montagearbeiten setzen voraus, dass die Örtlichkeiten einen ungehinderten Zugang und ungehindertes Arbeiten zulassen. Etwa notwendige Geräte oder Gerüste sowie Anschlüsse für Elektrowerkzeuge und die Entnahme von Strom und Wasser, ferner Maurer-, Stemm- und Beiputzarbeiten sind bau-/kundenseits ohne Berechnung zu stellen.

Produktschutz
Unsere Lieferungen/Leistungen sind vom Kunden vor Beschädigung beim weiteren Baugeschehen zu schützen, insbesondere, wenn eine vorzeitige Montage gefordert wird, während andere Gewerke z. B. Putzer, Estrichleger oder Schweißer ihre Arbeiten noch nicht fertiggestellt haben.

Sichtabnahme
Wir sind berechtigt, im Falle vorzeitiger Montage die Durchführung einer Sichtabnahme der von uns eingebauten Bauteile auf deren Funktion und optisches Erscheinungsbild an Rahmen, Glas und Beschlägen zu beanspruchen, solange Nachgewerke (z. B. Estrichleger, Putzer, Fassadenbauer, Schweißer) ihre Gewerke noch nicht abgeschlossen haben.
Mit Sichtabnahme geht die Gefahr am Vertragsprodukt auf den Kunden über.

Demontage / Entsorgung
Die ausgebauten Fenster, Rollladen und Türen, wenn nicht anders vereinbart, werden gegen einen entsprechenden Aufpreis fachmännisch entsorgt. Bei eigener Montage müssen die durch den Bauherrn zu einer Mülldeponie gebracht und dort entsprechend entsorgt werden.

 

8. Garantie und Haftungsbedingungen

Eine Herstellergarantie wird gegeben für Fenster und Haustüren und zusätzliche Ausführungen wie: Rollläden, Scherenschließer, Belüftungsanlagen, Bügelgriffe, Griffe, Elektroschließer zusätzliche Schlösser Flachformoberlichtöffner und Profilzylinder.

Von der Garantie ausgeschlossen sind: Waren, die nicht bestimmungsgemäß verwendet wurden (z.B. Einbau einer Balkontür als Haustür).

Voraussetzung für Garantieansprüche ist die Einhaltung der Garantierichtlinien, insbesondere der Montageanleitung und der allgemein gültigen Montagerichtlinien des Instituts für Fenstertechnik Rosenheim. Ein Garantieanspruch besteht nicht für Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder für eine Verwendung, die nicht in Übereinstimmung mit den vorbenannten Montageanleitungen und Montagerichtlinien erfolgt.

Keine, unregelmäßige oder nicht ordnungsgemäße Pflege der Ware, insbesondere der Beschläge erfolgt. Waren, die unsachgemäß bedient wurden oder bei denen eine falsche Beschlageinstellung (Nachstellung) erfolgte, es sei denn unser Montageservice hat dies verursacht. Bei Einwirkung von Faktoren wie chemische Substanzen, Feuer usw. Ungerechtfertigte Änderungen der Konstruktion (Statik) des Elementes oder Reparaturen durch unberechtigten / nicht fachkundigen Personen. Wenn die Montage des Elements nicht fachkundig erfolgt ist, es sei denn die Montage ist durch unseren Montageservice erfolgt. Soweit nach Erhalt der Ware mechanische Beschädigungen am Element entstanden sind Verschleißerscheinungen an Verschleißteilen, z.B. an Dichtungen, beweglichen teilen, Scharnieren, etc.) Thermodynamische Erscheinungen, z.B. durch stark verunreinigte Luft oder aggressiven Dampf im Raum, in dem man das Element montiert hat, bzw. von außen, welche zur Beeinträchtigung der Oberfläche des Elementes geführt haben. Waren, die durch fehlende oder nicht ausreichende Belüftung des Raumes Schaden genommen haben Beschädigungen der Elemente durch Naturkatastrophen. Waren, bei denen der Kunde Zusatzelemente (z.B. Glas mit Folien überkleben, Türgriffe, etc.) fremder Hersteller verwendet hat zu denen wir unsere Zustimmung nicht gegeben haben. Nichtbeachten der Bedienungs- oder Montageanleitung, es sei denn die Nichtbeachtung erfolgte durch unseren Montageservice.
Ebenso von der Garantie ausgeschlossen sind mechanische Schäden und Glasbruch, die durch Nichtbeachtung geltender DIN-Normen entstanden sind, es sei denn die Nichtbeachtung erfolgte durch unseren Montageservice.

Durch den Herstellungsprozess bedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Profilstärken, Gewicht, Farbtönen und Strukturverlauf sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig. Zumutbare Abweichungen berechtigen nicht zur Beanstandung, sofern die genaue Einhaltung von Maßen und Formen nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Keine Mängel sind beispielsweise folgende technisch-physikalisch bedingte Erscheinungen an Gläsern: farbige Spiegelungen (Interferenzen) bei Isoliergläsern und bei vorgespannten Gläsern („Hammerschlag“), Verzerrungen des äußeren Spiegelbilds („Doppelscheibeneffekte) bei Isoliergläsern, Aufhängepunkte bei vorgespannten Biegenarben bei gewölbten Gläsern.
Über die Art von Beseitigung eines Mangels im Rahmen der Garantie entscheidet der Hersteller. Die Garantie umfasst das –nach Wahl des Herstellers- Austausch oder Reparatur vor Ort (innerhalb von Deutschland).

Bei unbegründeten Reklamationsanzeigen, für die ein Servicedienst angefordert wurde, können dem Kunden die An- und Abfahrtskosten in der tatsächlich angefallenen Höhe in Rechnung gestellt werden.

Eine Reklamation muss schriftlich beim uns angezeigt werden. Dazu ist der Kaufbeleg in Kopie sowie aktuelle Farbfotografien der bemängelten Ware (und soweit möglich des bemängelten Zustandes) vorzulegen.

Die Garantiezeit beginnt für den Kunden am Tag der Warenentgegennahme bzw. Montage. Sie dauert für Kunststofffenster und Kunststofftüren 5 Jahre.

Die Garantie gilt nur für Erzeugnisse, die vollständig bezahlt wurden, außer der Verkauf erfolgte an eine Privatperson zu nicht gewerblichen Zwecken.

Die Garantie gilt nur in dem Land, wo der Käufer seine Ware gekauft hat.

Die Garantie gilt neben der gesetzlichen Gewährleistung.

9. Verschiedenes

Mit der automatischen Speicherung und Verarbeitung der persönlichen und sachlichen Daten sind beide Teile einverstanden.

10. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

11. Vertragsprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

12. Kundendienst

Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen werktags von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter
Telefon: 0049 1605188154
E-Mail: info@bogo-fenster.de
zur Verfügung.

 

 

 

 

 

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